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Informationen für Studienbewerber

Nach § 53 des Fachhochschulgesetzes gelten für die Zulassung zum Studium alternativ folgende Bedingungen:

Zur Zeit stehen

zur Verfügung.

Aufgrund der großen Nachfrage nach den Studienplätzen muss eine Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern getroffen werden. Die Studienplatzvergabe erfolgt sowohl nach dem Notendurchschnitt als auch durch ein Auswahlverfahren und nach Wartezeit.

Sie können sich zusätzlich um einen Platz im studienbegleitenden Trainee-Programm bewerben.

Informationen zu den einzelnen Studiengägnen und zu den Bewerbungsverfahren sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie